Umfang und Dauer von Coachings und psychotherapeutischen Sitzungen:
Eine Einzelsitzung dauert normalerweise 60 oder 90 Minuten und wird vorher miteinander vereinbart. Die Erfahrung zeigt, dass Sitzungen, in denen Körpertherapie zum Tragen kommen, längere Zeit benötigen. Die Anzahl der Stunden richtet sich im Wesentlichen nach der Schwere der Problematik, den individuellen Gegebenheiten und der jeweiligen Zielsetzung des Coachings bzw. der Therapie.
Es gibt keine Vorgaben der Krankenkasse, nach denen die Therapiedauer ausgerichtet werden muss.
Solltest Du einen vereinbarten Termin absagen müssen, so informiere mich bitte mindestens 24 Stunden vorher via Mail oder telefonisch, damit ich den Termin weitergeben kann. Bei einer kurzfristigeren Absage habe bitte dafür Verständnis, dass ich mein volles Honorar in Rechnung stellen muss.
- Telefonisch
- oder vor Ort
- .
- Kostenfrei
- ca. 30 Minuten
- Einzelsitzung: 90 € (60 min)
- Doppelsitzung: 135 € (90 min)
- Honorar mehrwertsteuerbefreit
- Erstsitzung: 135 € (90 min, inklusive Einweisung)
- Folgesitzung kurz: 90 € (60 min)
- Folgesitzungen lang: 135 € (90 min)
- Folgesitzung extralang: 160 € (120 min)
- Für Hausbesuche berechne ich Fahrtkosten, je nach Entfernung.
Abrechnung mit den privaten Krankenkassen:
Solltest Du privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, dann kannst du die Rechnungen bei Deiner Versicherung zur Erstattung einreichen. Achte darauf, ob in dem entsprechenden Absatz zu HeilpraktikerLeistungen auch Psychotherapie mit abgedeckt sind.
Wichtig: Erkundige dich auf jeden Fall vor dem Beginn unserer gemeinsamen Arbeit nach den Konditionen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Im Zweifel bring deinen Vertrag mit, dann können wir gemeinsam reinschauen und darüber sprechen.
Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen:
Die Kosten werden gewöhnlich nicht übernommen. Informiere Dich jedoch gerne diesbezüglich bei deiner Krankenkasse.
Tipp:
Du kannst überprüfen, ob du das Therapiehonorar und die Fahrten zu den Sitzungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG (Anwendung für Gesundheit/Gesunderhaltung) geltend machen kannst. Hier muss dann allerdings erstmal ein Pauschalbetrag überschritten werden. Mehr darf ich an dieser Stelle nicht sagen, ziehe hierfür deinen Steuerberater zurate.
Vorteile für Dich als Selbstzahler:
Wenn du keine Möglichkeit hast, dir die Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen, kannst du dir als Selbstzahler trotzdem einige Vorteile sichern:
- Die Terminvergabe kann schneller und flexibler erfolgen, die Wartezeiten bei mir sind erheblich kürzer als bei kassenzugelassenen Therapeuten. Du kannst also zumindest schon mal anfangen und die Wartezeit überbrücken.
- Deine Privatsphäre bleibt gewahrt, da keine Berichte oder Diagnosestellungen an die Krankenkasse weitergeleitet werden müssen.
- Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder dem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung entstehen dir keinerlei tarifliche Nachteile bzw. Ausschlüsse.
- Wichtig für Lehrer und andere Berufe mit einer Beamtenlaufbahn: Die Verbeamtung ist nicht gefährdet.
- Die Therapie muss nicht extra bewilligt und/oder durch ein Gutachten beantragt werden.
Schweigepflicht:
Ebenso wie approbierte Ärzte und Psychotherapeuten unterliegen wir Heilpraktiker für Psychotherapie nach § 203 StGB der Schweigepflicht. Alle Informationen und Daten behandle ich streng vertraulich.